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Ratgeber · Grüne WBK

Die grüne Waffenbesitzkarte

Die wichtigste Erlaubnis für Jäger und Sportschützen – wofür sie gilt, welche Waffen sie umfasst und wie der Erwerb nach dem Waffengesetz (WaffG) abläuft.

Überblick

Was ist die grüne WBK?

Die grüne Waffenbesitzkarte wird nach § 10 WaffG erteilt – für Jäger in Verbindung mit § 13 WaffG, für Sportschützen eines anerkannten Verbandes (§ 15) in Verbindung mit § 14 WaffG. Sie ist die umfangreichste der drei Waffenbesitzkarten.

Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt in der Regel ein Jahr, die Erlaubnis zum Besitz ist meist unbefristet. Jede Waffe wird einzeln eingetragen. Wichtig: Eine WBK berechtigt nicht zum Führen in der Öffentlichkeit.

Für wen

Wer bekommt die grüne WBK?

§ 13 WaffG

Jäger

Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins. Die erste Langwaffe darf als Ersterwerb sogar ohne WBK auf den Jagdschein erworben werden – danach ist die grüne WBK erforderlich.

§ 14 WaffG

Sportschützen

Mitglieder eines Vereins in einem anerkannten Verband, die das Bedürfnis nachweisen. Grundkontingent: 2 Kurzwaffen + 3 halbautomatische Langwaffen.

Weitere

Erben & gefährdete Personen

Auch Erben von Waffen (unter erleichterten Voraussetzungen) und in besonderen Fällen gefährdete Personen können eine grüne WBK erhalten.

Altersgrenzen

18, 21 & unter 25

Grundregel 18 Jahre. Für großkalibrige Waffen 21 Jahre; für die erste großkalibrige Waffe kann bei unter 25-Jährigen ein Gutachten verlangt werden.

Umfang

Welche Waffen umfasst sie?

Auf die grüne WBK können eingetragen werden:

  • Kurzwaffen: mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber).
  • Langwaffen: Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader.
  • Wesentliche Teile (Lauf, Verschluss, Griffstück/Gehäuse, Trommel) gelten wie die dazugehörige Waffe.
  • Schalldämpfer sind erlaubnispflichtig und werden ebenfalls in die WBK eingetragen.
  • Munition darf nur für die eingetragenen Kaliber erworben werden (Feld „Berechtigt zum Munitionserwerb“).

Kern der grünen WBK

Voreintrag & Bedürfnis

Bei der grünen WBK wird jede Waffe vorab einzeln bei der Behörde beantragt. Die Erwerbserlaubnis wird als Voreintrag eingetragen und gilt in der Regel ein Jahr – innerhalb dieser Zeit muss die Waffe erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag.

Jäger benötigen für Kurzwaffen einen Voreintrag; zwei Kurzwaffen (z. B. für Fangschuss, Bau- und Fallenjagd) gelten dabei als Bedürfnis unterstellt. Langwaffen dürfen Jäger mit gültigem Jahresjagdschein ohne Voreintrag erwerben und binnen 14 Tagen eintragen lassen.

Sportschützen weisen das Bedürfnis je Waffe durch eine Bescheinigung des Verbandes nach (mind. 12 Monate Mitgliedschaft, regelmäßiges Schießen) und erhalten daraufhin den Voreintrag. Es gilt die Erwerbsstreckung: höchstens 2 Waffen in 6 Monaten.

Kauf bei WaffenPro

So läuft der Erwerb ab

01

Bestellung aufgeben

Artikel wählen und Bestellung im Shop abschließen.

02

Unterlagen einreichen

Grüne WBK mit Voreintrag (bzw. Jagdschein), Personalausweis sowie Ihre NWR-IDs (NWR-Personen-ID & NWR-Erlaubnis-ID).

03

Prüfung, Überlassung & Versand

Wir überlassen die Waffe auf Ihre WBK und melden den Erwerb im NWR. Der Versand erfolgt erst bei vollständigen Unterlagen – Versandinformationen →

04

Anmelden & eintragen

Erworbene Waffe binnen 14 Tagen bei der Behörde anzeigen und eintragen lassen.

Häufige Fragen

FAQ zur grünen WBK

Wie lange gilt ein Voreintrag?
In der Regel ein Jahr ab Erteilung. Wird die Waffe nicht innerhalb dieser Frist erworben, verfällt der Voreintrag.
Darf ich als Jäger Langwaffen ohne Voreintrag kaufen?
Ja. Mit gültigem Jahresjagdschein dürfen Jäger jagdliche Langwaffen ohne Voreintrag erwerben (nicht nach § 19 BJagdG verbotene) und müssen sie binnen 14 Tagen in die grüne WBK eintragen lassen.
Wie viele Waffen darf ich als Sportschütze erwerben?
Das Grundkontingent umfasst 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen. Darüber hinaus ist je Waffe ein gesondertes Bedürfnis nachzuweisen. Es gilt die Erwerbsstreckung: max. 2 Waffen in 6 Monaten.
Darf ich mit der grünen WBK Munition kaufen?
Ja, aber nur für die in der WBK eingetragenen Kaliber. Jäger erwerben jagdliche Langwaffenmunition zusätzlich über den Jahresjagdschein.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des WaffG, der AWaffV, des BJagdG und des Landesrechts. Die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall.

Bereit für den Kauf?

Wir begleiten Sie beim Erwerb

Fragen zur grünen WBK, zum Voreintrag oder zu den benötigten Unterlagen? Sprechen Sie uns an.