Die grüne Waffenbesitzkarte
Die wichtigste Erlaubnis für Jäger und Sportschützen – wofür sie gilt, welche Waffen sie umfasst und wie der Erwerb nach dem Waffengesetz (WaffG) abläuft.
Überblick
Was ist die grüne WBK?
Die grüne Waffenbesitzkarte wird nach § 10 WaffG erteilt – für Jäger in Verbindung mit § 13 WaffG, für Sportschützen eines anerkannten Verbandes (§ 15) in Verbindung mit § 14 WaffG. Sie ist die umfangreichste der drei Waffenbesitzkarten.
Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt in der Regel ein Jahr, die Erlaubnis zum Besitz ist meist unbefristet. Jede Waffe wird einzeln eingetragen. Wichtig: Eine WBK berechtigt nicht zum Führen in der Öffentlichkeit.
Für wen
Wer bekommt die grüne WBK?
Jäger
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins. Die erste Langwaffe darf als Ersterwerb sogar ohne WBK auf den Jagdschein erworben werden – danach ist die grüne WBK erforderlich.
Sportschützen
Mitglieder eines Vereins in einem anerkannten Verband, die das Bedürfnis nachweisen. Grundkontingent: 2 Kurzwaffen + 3 halbautomatische Langwaffen.
Erben & gefährdete Personen
Auch Erben von Waffen (unter erleichterten Voraussetzungen) und in besonderen Fällen gefährdete Personen können eine grüne WBK erhalten.
18, 21 & unter 25
Grundregel 18 Jahre. Für großkalibrige Waffen 21 Jahre; für die erste großkalibrige Waffe kann bei unter 25-Jährigen ein Gutachten verlangt werden.
Umfang
Welche Waffen umfasst sie?
Auf die grüne WBK können eingetragen werden:
- Kurzwaffen: mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber).
- Langwaffen: Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader.
- Wesentliche Teile (Lauf, Verschluss, Griffstück/Gehäuse, Trommel) gelten wie die dazugehörige Waffe.
- Schalldämpfer sind erlaubnispflichtig und werden ebenfalls in die WBK eingetragen.
- Munition darf nur für die eingetragenen Kaliber erworben werden (Feld „Berechtigt zum Munitionserwerb“).
Kern der grünen WBK
Voreintrag & Bedürfnis
Bei der grünen WBK wird jede Waffe vorab einzeln bei der Behörde beantragt. Die Erwerbserlaubnis wird als Voreintrag eingetragen und gilt in der Regel ein Jahr – innerhalb dieser Zeit muss die Waffe erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag.
Jäger benötigen für Kurzwaffen einen Voreintrag; zwei Kurzwaffen (z. B. für Fangschuss, Bau- und Fallenjagd) gelten dabei als Bedürfnis unterstellt. Langwaffen dürfen Jäger mit gültigem Jahresjagdschein ohne Voreintrag erwerben und binnen 14 Tagen eintragen lassen.
Sportschützen weisen das Bedürfnis je Waffe durch eine Bescheinigung des Verbandes nach (mind. 12 Monate Mitgliedschaft, regelmäßiges Schießen) und erhalten daraufhin den Voreintrag. Es gilt die Erwerbsstreckung: höchstens 2 Waffen in 6 Monaten.
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So läuft der Erwerb ab
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Grüne WBK mit Voreintrag (bzw. Jagdschein), Personalausweis sowie Ihre NWR-IDs (NWR-Personen-ID & NWR-Erlaubnis-ID).
Prüfung, Überlassung & Versand
Wir überlassen die Waffe auf Ihre WBK und melden den Erwerb im NWR. Der Versand erfolgt erst bei vollständigen Unterlagen – Versandinformationen →
Anmelden & eintragen
Erworbene Waffe binnen 14 Tagen bei der Behörde anzeigen und eintragen lassen.
Häufige Fragen
FAQ zur grünen WBK
Wie lange gilt ein Voreintrag?
Darf ich als Jäger Langwaffen ohne Voreintrag kaufen?
Wie viele Waffen darf ich als Sportschütze erwerben?
Darf ich mit der grünen WBK Munition kaufen?
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des WaffG, der AWaffV, des BJagdG und des Landesrechts. Die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall.
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