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Ratgeber · Waffenrecht

Welche Erwerbsberechtigung brauche ich

Waffenbesitzkarte, Jagdschein oder gar keine Erlaubnis? Diese Übersicht zeigt Jägern und Sportschützen, welche Erwerbsberechtigung nach dem Waffengesetz (WaffG) für welche Waffe gilt.

Grundlagen

Was ist eine Erwerbsberechtigung?

Eine Erwerbsberechtigung ist die waffenrechtliche Erlaubnis, eine erlaubnispflichtige Waffe – und die passende Munition – zu erwerben und zu besitzen. Je nach Person und Zweck ist das eine Waffenbesitzkarte, der Jahresjagdschein oder, bei bestimmten Waffen, gar keine (erlaubnisfrei ab 18).

Voraussetzungen · § 4 WaffG

Wer darf erwerben?

In der Regel: 18 Jahre (für großkalibrige Waffen 21), Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein anerkanntes Bedürfnis (§ 8).

Erwerb ≠ Führen

Kein Waffenschein

Die Erwerbsberechtigung erlaubt Kauf und Besitz – nicht das Führen in der Öffentlichkeit. Dafür gibt es den Waffenschein (scharfe Waffen) bzw. den Kleinen Waffenschein (SRS-Waffen).

Nach dem Kauf

14-Tage-Frist & NWR

Erworbene Waffen sind binnen 14 Tagen anzumelden und einzutragen. Alle erlaubnispflichtigen Waffen werden im Nationalen Waffenregister (NWR) geführt.

Munition

Nur für eingetragene Waffen

Munition darf nur für die eingetragenen Kaliber erworben werden. Jäger erwerben jagdliche Langwaffenmunition zusätzlich über den Jahresjagdschein.

Überblick

Die Berechtigungen im Überblick

Von der Waffenbesitzkarte bis zum Jagdschein – jede Erlaubnis hat ihren Einsatzbereich.

§ 10, 13, 14 WaffG

Grüne WBK

Die umfangreichste Karte – für Jäger und Sportschützen. Erlaubt eingetragene Kurz- und Langwaffen. Jede Waffe wird vorab als Voreintrag beantragt.

Für: Jäger · Sportschützen · Erben
Zum Ratgeber →
§ 14 WaffG

Gelbe WBK

Nur für Sportschützen. Bestimmte Einzellader- und Repetier-Sportwaffen ohne Voreintrag – Eintragung binnen 14 Tagen, max. 10 Waffen.

Für: Sportschützen
Zum Ratgeber →
§ 10 WaffG

Rote WBK

Für Waffensammler und Sachverständige. Berechtigt zum Erwerb der Waffen des eingetragenen Sammelgebiets.

Für: Sammler · Sachverständige
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§ 13 WaffG · Erwerb

Jahresjagdschein

Für Jäger die zentrale Erwerbsberechtigung: jagdliche Langwaffen ohne Voreintrag, passende Munition und Schalldämpfer. Die erste Langwaffe sogar ohne WBK.

Für: Jäger
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§ 10 Abs. 4 WaffG · Führen

Waffenschein

Keine Erwerbs-, sondern eine Führungserlaubnis für scharfe Waffen in der Öffentlichkeit. Verlangt ein besonderes Bedürfnis – nur in Ausnahmefällen.

Für: Führen scharfer Waffen
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§ 10 Abs. 4 WaffG · Führen

Kleiner Waffenschein

Führungserlaubnis für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Der Erwerb solcher Waffen ist ab 18 erlaubnisfrei.

Für: Führen von SRS-Waffen
Zum Ratgeber →

Entscheidungshilfe

Welche Erlaubnis passt zu mir?

Ich bin Jäger

Erste Langwaffe als Ersterwerb auf dem Jahresjagdschein (ohne WBK) – danach grüne WBK. Kurzwaffen und weitere Waffen über die grüne WBK mit Voreintrag.

Ich bin Sportschütze

Grüne WBK für das Grundkontingent (2 Kurzwaffen + 3 halbautomatische Langwaffen). Zusätzlich gelbe WBK für bestimmte Einzellader-/Repetier-Sportwaffen.

Ich sammle Waffen

Rote WBK für das jeweils genehmigte Sammelgebiet.

Ich möchte eine SRS-Waffe führen

Kleiner Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.

Ich möchte scharfe Waffen führen

Waffenschein – nur mit besonderem, nachgewiesenem Bedürfnis (z. B. gefährdete Personen, Bewachungsgewerbe). Für Jäger/Sportschützen in der Regel nicht vorgesehen.

Häufige Fragen

FAQ zur Erwerbsberechtigung

Was gilt als Erwerbsberechtigung?
Je nach Fall die Waffenbesitzkarte (grün, gelb oder rot) oder der gültige Jahresjagdschein. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen ab 18 sogar erlaubnisfrei erworben werden.
Reicht mein Jagdschein zum Waffenkauf?
Für jagdliche Langwaffen und die passende Munition ja – der gültige Jahresjagdschein wirkt als Erwerbsberechtigung (§ 13 WaffG). Die erste Langwaffe sogar ohne WBK. Für Kurzwaffen ist zusätzlich ein Voreintrag in der grünen WBK nötig.
Was ist der Unterschied zwischen grüner und gelber WBK?
Die grüne WBK gilt für Jäger und Sportschützen und verlangt für jede Waffe einen Voreintrag. Die gelbe WBK ist Sportschützen vorbehalten und erlaubt bestimmte Sportwaffen ohne Voreintrag (Eintragung binnen 14 Tagen, max. 10 Waffen).
Brauche ich für eine Schreckschusswaffe eine Erlaubnis?
Zum Erwerb nein – Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sind ab 18 erlaubnisfrei. Für das Führen in der Öffentlichkeit benötigen Sie den Kleinen Waffenschein.
Was ist der Unterschied zwischen Waffenschein und Kleinem Waffenschein?
Der Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen und wird nur mit besonderem Bedürfnis erteilt. Der Kleine Waffenschein gilt für SRS-Waffen (Schreckschuss, Reizstoff, Signal) und kommt ohne Bedürfnis, Sachkunde oder Versicherung aus.

Wichtiger Hinweis

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Waffengesetzes (WaffG), der AWaffV, des BJagdG sowie des Landesrechts. Die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall.

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Unser Team hilft Ihnen, die passende Erwerbsberechtigung und die richtigen Unterlagen zu klären.