Liste der Seiten in Welche Erwerbsberechtigung brauche ich?:
- Erwerbsberechtigung Waffen
- Grüne WBK Ratgeber
- Gelbe WBK Ratgeber
- Rote WBK Ratgeber
- Kleiner Waffenschein
- Jagdschein Ratgeber
- Waffenschein Ratgeber
Welche Erwerbsberechtigung brauche ich
Waffenbesitzkarte, Jagdschein oder gar keine Erlaubnis? Diese Übersicht zeigt Jägern und Sportschützen, welche Erwerbsberechtigung nach dem Waffengesetz (WaffG) für welche Waffe gilt.
Grundlagen
Was ist eine Erwerbsberechtigung?
Eine Erwerbsberechtigung ist die waffenrechtliche Erlaubnis, eine erlaubnispflichtige Waffe – und die passende Munition – zu erwerben und zu besitzen. Je nach Person und Zweck ist das eine Waffenbesitzkarte, der Jahresjagdschein oder, bei bestimmten Waffen, gar keine (erlaubnisfrei ab 18).
Wer darf erwerben?
In der Regel: 18 Jahre (für großkalibrige Waffen 21), Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein anerkanntes Bedürfnis (§ 8).
Kein Waffenschein
Die Erwerbsberechtigung erlaubt Kauf und Besitz – nicht das Führen in der Öffentlichkeit. Dafür gibt es den Waffenschein (scharfe Waffen) bzw. den Kleinen Waffenschein (SRS-Waffen).
14-Tage-Frist & NWR
Erworbene Waffen sind binnen 14 Tagen anzumelden und einzutragen. Alle erlaubnispflichtigen Waffen werden im Nationalen Waffenregister (NWR) geführt.
Nur für eingetragene Waffen
Munition darf nur für die eingetragenen Kaliber erworben werden. Jäger erwerben jagdliche Langwaffenmunition zusätzlich über den Jahresjagdschein.
Überblick
Die Berechtigungen im Überblick
Von der Waffenbesitzkarte bis zum Jagdschein – jede Erlaubnis hat ihren Einsatzbereich.
Grüne WBK
Die umfangreichste Karte – für Jäger und Sportschützen. Erlaubt eingetragene Kurz- und Langwaffen. Jede Waffe wird vorab als Voreintrag beantragt.
Gelbe WBK
Nur für Sportschützen. Bestimmte Einzellader- und Repetier-Sportwaffen ohne Voreintrag – Eintragung binnen 14 Tagen, max. 10 Waffen.
Rote WBK
Für Waffensammler und Sachverständige. Berechtigt zum Erwerb der Waffen des eingetragenen Sammelgebiets.
Jahresjagdschein
Für Jäger die zentrale Erwerbsberechtigung: jagdliche Langwaffen ohne Voreintrag, passende Munition und Schalldämpfer. Die erste Langwaffe sogar ohne WBK.
Waffenschein
Keine Erwerbs-, sondern eine Führungserlaubnis für scharfe Waffen in der Öffentlichkeit. Verlangt ein besonderes Bedürfnis – nur in Ausnahmefällen.
Kleiner Waffenschein
Führungserlaubnis für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Der Erwerb solcher Waffen ist ab 18 erlaubnisfrei.
Entscheidungshilfe
Welche Erlaubnis passt zu mir?
Ich bin Jäger
Erste Langwaffe als Ersterwerb auf dem Jahresjagdschein (ohne WBK) – danach grüne WBK. Kurzwaffen und weitere Waffen über die grüne WBK mit Voreintrag.
Ich bin Sportschütze
Grüne WBK für das Grundkontingent (2 Kurzwaffen + 3 halbautomatische Langwaffen). Zusätzlich gelbe WBK für bestimmte Einzellader-/Repetier-Sportwaffen.
Ich sammle Waffen
Rote WBK für das jeweils genehmigte Sammelgebiet.
Ich möchte eine SRS-Waffe führen
Kleiner Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.
Ich möchte scharfe Waffen führen
Waffenschein – nur mit besonderem, nachgewiesenem Bedürfnis (z. B. gefährdete Personen, Bewachungsgewerbe). Für Jäger/Sportschützen in der Regel nicht vorgesehen.
Vertiefen
Detail-Ratgeber
Alles Wichtige zu jeder Berechtigung im Einzelnen.
Häufige Fragen
FAQ zur Erwerbsberechtigung
Was gilt als Erwerbsberechtigung?
Reicht mein Jagdschein zum Waffenkauf?
Was ist der Unterschied zwischen grüner und gelber WBK?
Brauche ich für eine Schreckschusswaffe eine Erlaubnis?
Was ist der Unterschied zwischen Waffenschein und Kleinem Waffenschein?
Wichtiger Hinweis
Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Waffengesetzes (WaffG), der AWaffV, des BJagdG sowie des Landesrechts. Die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall.
Fragen zur richtigen Erlaubnis?
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