Der kleine Waffenschein
Die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – was er erlaubt, was nicht und wie er sich von einer Waffenbesitzkarte unterscheidet (§ 10 Abs. 4 WaffG).
Überblick
Was ist der kleine Waffenschein?
Der kleine Waffenschein ist kein Erwerbs-, sondern ein Führungsdokument. Er berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit – sofern diese das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen, F im Kreis) tragen.
„Führen“ bedeutet: die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums zugriffsbereit bei sich zu haben. Der Erwerb und Besitz solcher Waffen ist dagegen ab 18 Jahren erlaubnisfrei – dafür brauchen Sie keinen kleinen Waffenschein.
Wichtig
Was ist erlaubt – und was nicht?
Führen in der Öffentlichkeit
Mit kleinem Waffenschein dürfen Sie zugelassene SRS-Waffen in der Öffentlichkeit führen.
Schießen in der Öffentlichkeit
Der kleine Waffenschein erlaubt nur das Führen, nicht das Schießen. Dafür bräuchte es eine gesonderte Schießerlaubnis.
Öffentliche Veranstaltungen
Das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Volksfeste u. ä.) ist nach § 42 WaffG untersagt.
Transport
Der Transport ist ohne kleinen Waffenschein erlaubt, wenn die Waffe nicht schuss- und nicht zugriffsbereit (ungeladen, sicher verpackt) befördert wird.
Antrag
Voraussetzungen & Gutes zu wissen
- Volljährigkeit sowie waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6).
- Kein Bedürfnis-, Sachkunde- oder Versicherungsnachweis erforderlich – anders als beim großen Waffenschein.
- Wird unbefristet erteilt; die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit in der Regel alle drei Jahre.
- Es werden keine Waffen eingetragen – weitere SRS-Waffen können jederzeit hinzukommen.
- Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde; die Gebühr liegt je nach Behörde typischerweise um 50 €.
Kauf
Erwerb der Waffe selbst
Der Kauf einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei, solange die Waffe das PTB-Zeichen trägt. Auch die passende Munition ist ab 18 frei erhältlich.
Wir geben solche Artikel ausschließlich an Volljährige und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ab; beim Versand erfolgt eine Altersverifikation. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie erst, wenn Sie die Waffe in der Öffentlichkeit führen möchten.
Häufige Fragen
FAQ zum kleinen Waffenschein
Brauche ich zum Kaufen einer Schreckschusswaffe einen kleinen Waffenschein?
Darf ich mit dem kleinen Waffenschein schießen?
Gilt der kleine Waffenschein auf Volksfesten oder Demos?
Muss ich den kleinen Waffenschein verlängern?
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des WaffG und des Landesrechts (u. a. Waffenverbotszonen). Die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall.
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