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Ratgeber · Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein

Die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – was er erlaubt, was nicht und wie er sich von einer Waffenbesitzkarte unterscheidet (§ 10 Abs. 4 WaffG).

Überblick

Was ist der kleine Waffenschein?

Der kleine Waffenschein ist kein Erwerbs-, sondern ein Führungsdokument. Er berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit – sofern diese das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen, F im Kreis) tragen.

„Führen“ bedeutet: die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums zugriffsbereit bei sich zu haben. Der Erwerb und Besitz solcher Waffen ist dagegen ab 18 Jahren erlaubnisfrei – dafür brauchen Sie keinen kleinen Waffenschein.

Wichtig

Was ist erlaubt – und was nicht?

Erlaubt

Führen in der Öffentlichkeit

Mit kleinem Waffenschein dürfen Sie zugelassene SRS-Waffen in der Öffentlichkeit führen.

Nicht erlaubt

Schießen in der Öffentlichkeit

Der kleine Waffenschein erlaubt nur das Führen, nicht das Schießen. Dafür bräuchte es eine gesonderte Schießerlaubnis.

Verboten

Öffentliche Veranstaltungen

Das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Volksfeste u. ä.) ist nach § 42 WaffG untersagt.

Ohne Schein möglich

Transport

Der Transport ist ohne kleinen Waffenschein erlaubt, wenn die Waffe nicht schuss- und nicht zugriffsbereit (ungeladen, sicher verpackt) befördert wird.

Antrag

Voraussetzungen & Gutes zu wissen

  • Volljährigkeit sowie waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6).
  • Kein Bedürfnis-, Sachkunde- oder Versicherungsnachweis erforderlich – anders als beim großen Waffenschein.
  • Wird unbefristet erteilt; die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit in der Regel alle drei Jahre.
  • Es werden keine Waffen eingetragen – weitere SRS-Waffen können jederzeit hinzukommen.
  • Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde; die Gebühr liegt je nach Behörde typischerweise um 50 €.

Kauf

Erwerb der Waffe selbst

Der Kauf einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei, solange die Waffe das PTB-Zeichen trägt. Auch die passende Munition ist ab 18 frei erhältlich.

Wir geben solche Artikel ausschließlich an Volljährige und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ab; beim Versand erfolgt eine Altersverifikation. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie erst, wenn Sie die Waffe in der Öffentlichkeit führen möchten.

Häufige Fragen

FAQ zum kleinen Waffenschein

Brauche ich zum Kaufen einer Schreckschusswaffe einen kleinen Waffenschein?
Nein. Erwerb und Besitz sind ab 18 erlaubnisfrei (PTB-Zeichen vorausgesetzt). Den kleinen Waffenschein brauchen Sie nur zum Führen in der Öffentlichkeit.
Darf ich mit dem kleinen Waffenschein schießen?
Nein. Er erlaubt nur das Führen. Das Schießen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nicht gestattet; auf dem eigenen befriedeten Besitztum gelten Ausnahmen (§ 12 Abs. 4 WaffG).
Gilt der kleine Waffenschein auf Volksfesten oder Demos?
Nein. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen nach § 42 WaffG untersagt – auch mit kleinem Waffenschein.
Muss ich den kleinen Waffenschein verlängern?
Er wird unbefristet erteilt. Die Behörde überprüft jedoch regelmäßig (in der Regel alle drei Jahre) die Zuverlässigkeit.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des WaffG und des Landesrechts (u. a. Waffenverbotszonen). Die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall.

SRS-Waffe gesucht?

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Fragen zu Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen oder zum kleinen Waffenschein? Sprechen Sie uns an.