Die rote Waffenbesitzkarte
Die Sammler-Karte nach § 10 WaffG – für Waffensammler und Sachverständige. Was ein Sammelgebiet ist, welche Voraussetzungen gelten und worin sie sich von grün und gelb unterscheidet.
Überblick
Was ist die rote WBK?
Die rote Waffenbesitzkarte ist die spezielle Erlaubnis für Waffensammler und Waffensachverständige. Sie berechtigt zum Erwerb und Besitz der Waffen, die vom jeweils eingetragenen Sammelgebiet umfasst sind.
Anders als die grüne oder gelbe WBK ist die rote WBK für Jäger und Sportschützen in der Regel nicht relevant. Auch sie berechtigt ausschließlich zum Erwerb und Besitz – nicht zum Führen.
Für wen
Wer bekommt die rote WBK?
Waffensammler
Wer ein anerkennungsfähiges Bedürfnis als Sammler nachweist – etwa mit einem kulturhistorisch oder technisch-wissenschaftlich sinnvoll abgegrenzten Sammelgebiet.
Waffensachverständige
Personen mit anerkanntem Sachverständigen-Bedürfnis, die im festgelegten Umfang Waffen erwerben und besitzen dürfen.
§ 4 WaffG
Wie bei jeder WBK: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein anerkanntes Bedürfnis (§ 8).
Sammlungsnachweis
Sammler führen in der Regel ein Verzeichnis ihrer Sammlung und weisen die planvolle Erweiterung des Sammelgebiets nach.
Kern der roten WBK
Das Sammelgebiet
Das Sammelgebiet ist der thematische Rahmen der Sammlung – zum Beispiel Waffen einer bestimmten Epoche, eines Herstellers, eines Systems oder einer technischen Entwicklung. Die rote WBK berechtigt zum Erwerb genau der Waffen, die vom eingetragenen Wortlaut des Sammelgebiets umfasst sind.
Der Erwerb wird – wie bei der grünen WBK üblich – in der Regel über einen entsprechenden Eintrag geregelt. Maßgeblich ist stets die konkrete Genehmigung Ihrer Waffenbehörde.
Im Vergleich
Rot, grün oder gelb?
Grüne WBK
Für Jäger und Sportschützen. Erwerb eingetragener Kurz- und Langwaffen über Voreintrag.
Gelbe WBK
Nur Sportschützen. Bestimmte Sportwaffen ohne Voreintrag, max. 10 Waffen.
Rote WBK
Für Sammler & Sachverständige. Erwerb der Waffen des eingetragenen Sammelgebiets.
Häufige Fragen
FAQ zur roten WBK
Brauche ich als Jäger oder Sportschütze eine rote WBK?
Darf ich mit einer roten WBK schießen?
Kann ich mehrere Sammelgebiete haben?
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des WaffG und des Landesrechts; die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall über Sammelgebiet und Umfang.
Fragen zur Sammlung?
Wir beraten Sie gern
Ob Sammelstück oder passende Ergänzung – sprechen Sie uns zu Ihrem Sammelgebiet an.