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Ratgeber · Rote WBK

Die rote Waffenbesitzkarte

Die Sammler-Karte nach § 10 WaffG – für Waffensammler und Sachverständige. Was ein Sammelgebiet ist, welche Voraussetzungen gelten und worin sie sich von grün und gelb unterscheidet.

Überblick

Was ist die rote WBK?

Die rote Waffenbesitzkarte ist die spezielle Erlaubnis für Waffensammler und Waffensachverständige. Sie berechtigt zum Erwerb und Besitz der Waffen, die vom jeweils eingetragenen Sammelgebiet umfasst sind.

Anders als die grüne oder gelbe WBK ist die rote WBK für Jäger und Sportschützen in der Regel nicht relevant. Auch sie berechtigt ausschließlich zum Erwerb und Besitz – nicht zum Führen.

Für wen

Wer bekommt die rote WBK?

Sammler

Waffensammler

Wer ein anerkennungsfähiges Bedürfnis als Sammler nachweist – etwa mit einem kulturhistorisch oder technisch-wissenschaftlich sinnvoll abgegrenzten Sammelgebiet.

Sachverständige

Waffensachverständige

Personen mit anerkanntem Sachverständigen-Bedürfnis, die im festgelegten Umfang Waffen erwerben und besitzen dürfen.

Voraussetzungen

§ 4 WaffG

Wie bei jeder WBK: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein anerkanntes Bedürfnis (§ 8).

Dokumentation

Sammlungsnachweis

Sammler führen in der Regel ein Verzeichnis ihrer Sammlung und weisen die planvolle Erweiterung des Sammelgebiets nach.

Kern der roten WBK

Das Sammelgebiet

Das Sammelgebiet ist der thematische Rahmen der Sammlung – zum Beispiel Waffen einer bestimmten Epoche, eines Herstellers, eines Systems oder einer technischen Entwicklung. Die rote WBK berechtigt zum Erwerb genau der Waffen, die vom eingetragenen Wortlaut des Sammelgebiets umfasst sind.

Der Erwerb wird – wie bei der grünen WBK üblich – in der Regel über einen entsprechenden Eintrag geregelt. Maßgeblich ist stets die konkrete Genehmigung Ihrer Waffenbehörde.

Im Vergleich

Rot, grün oder gelb?

§ 10, 13, 14

Grüne WBK

Für Jäger und Sportschützen. Erwerb eingetragener Kurz- und Langwaffen über Voreintrag.

Zweck: Jagd & Sport
Zum Ratgeber →
§ 14

Gelbe WBK

Nur Sportschützen. Bestimmte Sportwaffen ohne Voreintrag, max. 10 Waffen.

Zweck: Schießsport
Zum Ratgeber →
§ 10

Rote WBK

Für Sammler & Sachverständige. Erwerb der Waffen des eingetragenen Sammelgebiets.

Zweck: Sammlung
Sie sind hier

Häufige Fragen

FAQ zur roten WBK

Brauche ich als Jäger oder Sportschütze eine rote WBK?
In der Regel nicht. Die rote WBK ist für Sammler und Sachverständige gedacht. Für Jagd und Sport sind grüne bzw. gelbe WBK maßgeblich.
Darf ich mit einer roten WBK schießen?
Die rote WBK regelt Erwerb und Besitz im Rahmen des Sammelgebiets. Das Schießen und der Munitionserwerb unterliegen eigenen Voraussetzungen; maßgeblich ist der Umfang Ihrer konkreten Erlaubnis.
Kann ich mehrere Sammelgebiete haben?
Grundsätzlich ja – jedes Sammelgebiet muss jedoch einzeln begründet und von der Behörde anerkannt werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des WaffG und des Landesrechts; die zuständige Waffenbehörde entscheidet im Einzelfall über Sammelgebiet und Umfang.

Fragen zur Sammlung?

Wir beraten Sie gern

Ob Sammelstück oder passende Ergänzung – sprechen Sie uns zu Ihrem Sammelgebiet an.