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Ratgeber · Waffenschein

Der große Waffenschein

Die Erlaubnis zum Führen scharfer, erlaubnispflichtiger Waffen in der Öffentlichkeit (§ 10 Abs. 4 WaffG) – wer ihn bekommt, welche strengen Voraussetzungen gelten und worin er sich vom Kleinen Waffenschein unterscheidet.

Überblick

Was ist der Waffenschein?

Der Waffenschein ist die Erlaubnis, eine scharfe, erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen – also zugriffsbereit bei sich zu tragen (§ 10 Abs. 4 WaffG). Er wird nur für die im Schein eingetragenen Waffen erteilt.

Er ist damit etwas grundsätzlich anderes als eine Waffenbesitzkarte: Die WBK erlaubt Erwerb und Besitz, der Waffenschein das Führen. Der Waffenschein wird befristet (in der Regel auf höchstens drei Jahre) erteilt und kann verlängert werden.

Wichtig

Der große Waffenschein wird an Privatpersonen nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt – er verlangt ein besonderes, nachgewiesenes Bedürfnis. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen genügt dagegen der Kleine Waffenschein.

Grundbegriffe

Führen, Besitzen, Transportieren

Waffenschein

Führen

Die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums bei sich haben – nur mit Waffenschein.

Waffenbesitzkarte

Besitzen

Erwerb und Besitz der eingetragenen Waffen zu Hause – das regelt die WBK, nicht der Waffenschein.

Ohne Erlaubnis

Transportieren

Der Transport (z. B. zum Schießstand) ist ohne Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist – ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis.

Bedürfnis

Wer bekommt einen Waffenschein?

Entscheidend ist ein anerkanntes, besonderes Bedürfnis zum Führen.

  • Gefährdete Personen (§ 19 WaffG): Wer wesentlich stärker gefährdet ist als die Allgemeinheit und bei dem eine Waffe geeignet und erforderlich ist, die Gefahr zu mindern.
  • Bewachungsgewerbe (§ 28 WaffG): Bewachungsunternehmer und ihre Beschäftigten, wenn das Führen von Waffen für einen konkreten Bewachungsauftrag erforderlich ist.
  • Bestimmte Berufsgruppen: etwa im Geld- und Werttransport – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Jäger und Sportschützen erhalten in der Regel keinen Waffenschein zum allgemeinen Führen. Das jagdliche Führen ist über den Jagdschein geregelt; der Weg zum Schießstand läuft über den Transport.

Antrag

Voraussetzungen im Überblick

Person

Zuverlässigkeit & Eignung

Volljährigkeit, waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6).

Nachweis

Sachkunde & Bedürfnis

Sachkunde (§ 7) und vor allem das besondere Bedürfnis zum Führen (§§ 8, 19) – die höchste Hürde im Verfahren.

Versicherung

Haftpflicht

Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.

Geltung

Befristet & eingetragen

Erteilung für die konkret eingetragenen Waffen, in der Regel befristet auf höchstens drei Jahre, Verlängerung möglich. Auflagen und Beschränkungen sind zulässig.

Nicht verwechseln

Waffenschein oder Kleiner Waffenschein?

§ 10 Abs. 4 WaffG

Großer Waffenschein

Führen scharfer Schusswaffen. Verlangt ein besonderes Bedürfnis, Haftpflicht und Sachkunde – nur in Ausnahmefällen.

Zweck: scharfe Waffen führen
§ 10 Abs. 4 WaffG

Kleiner Waffenschein

Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Zeichen). Ohne Bedürfnis, Sachkunde oder Versicherung.

Zweck: SRS-Waffen führen
Zum Ratgeber →

Häufige Fragen

FAQ zum Waffenschein

Was ist der Unterschied zwischen Waffenschein und WBK?
Die Waffenbesitzkarte erlaubt Erwerb und Besitz, der Waffenschein das Führen in der Öffentlichkeit. Beides sind getrennte Erlaubnisse – ein Waffenschein ersetzt keine WBK und umgekehrt.
Bekomme ich als Sportschütze oder Jäger einen Waffenschein?
In der Regel nein. Zum Schießstand transportieren Sie die Waffe (nicht zugriffsbereit) – dafür ist kein Waffenschein nötig. Das jagdliche Führen regelt der Jagdschein.
Wie lange gilt ein Waffenschein?
Er wird befristet erteilt, in der Regel auf höchstens drei Jahre, und kann auf Antrag verlängert werden. Die Behörde prüft dabei erneut Bedürfnis und Voraussetzungen.
Brauche ich für eine Schreckschusswaffe diesen Waffenschein?
Nein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen genügt der Kleine Waffenschein. Der große Waffenschein gilt für scharfe Schusswaffen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des Waffengesetzes (WaffG) und des Landesrechts (u. a. Waffenverbotszonen). Über Erteilung, Umfang und Auflagen entscheidet die zuständige Waffenbehörde im Einzelfall.

Fragen zum Waffenrecht?

Wir beraten Sie persönlich

Ob Waffenschein, WBK oder Kleiner Waffenschein – wir helfen Ihnen, die richtige Erlaubnis einzuordnen.