Welche Erwerbsberechtigung brauche ich
Für Jäger und Sportschützen – welche Berechtigung Sie nach dem Waffengesetz (WaffG) für welche Artikel benötigen. Verständlich erklärt, damit Ihr Kauf reibungslos abläuft.
Grundlagen
Erwerb, Besitz und das Waffengesetz
Das Waffengesetz (WaffG) unterscheidet zwischen verbotenen, erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen. Für erlaubnispflichtige Schusswaffen brauchen Sie vor dem Kauf eine gültige Erwerbsberechtigung.
Wer darf erwerben?
Grundvoraussetzungen sind in der Regel: Mindestalter 18 Jahre, waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein anerkanntes Bedürfnis (§ 8).
18, 21 & unter 25
Grundregel 18 Jahre. Für großkalibrige Waffen (mehr als 5,6 mm lfB Randfeuer) gilt 21 Jahre. Für die erste großkalibrige Waffe kann bei Personen unter 25 ein amts- oder fachpsychologisches Gutachten verlangt werden.
Besitz ist nicht Führen
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz – nicht zum Führen in der Öffentlichkeit. Dafür bräuchte es einen Waffenschein (bei SRS-Waffen: den Kleinen Waffenschein).
14-Tage-Frist
Erlaubnispflichtige Waffen müssen nach dem Erwerb innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angezeigt und in die WBK eingetragen werden.
Nationales Waffenregister (NWR) & NWR-IDs
Seit dem 01.09.2020 werden alle erlaubnispflichtigen Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) geführt. Für die korrekte Meldung beim Kauf benötigen wir zwingend Ihre NWR-Personen-ID und NWR-Erlaubnis-ID. Als Händler überlassen wir die Waffe auf Ihre WBK und melden den Vorgang mit diesen IDs an das Register. Ihre NWR-IDs finden Sie auf dem Schreiben Ihrer Waffenbehörde.
Überblick
Die wichtigsten Erwerbsberechtigungen
Welches Dokument wofür gilt – für Jäger und Sportschützen relevant.
Grüne Waffenbesitzkarte
Für Jäger und Sportschützen. Erlaubt Erwerb und Besitz eingetragener erlaubnispflichtiger Waffen – jede Waffe wird vorab als Voreintrag beantragt (Erwerb dann binnen eines Jahres).
Zum Ratgeber →Gelbe Waffenbesitzkarte
Nur für Sportschützen. Erlaubt bestimmte Sportwaffen (Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf, einläufige Einzellader-Kurzwaffen, Perkussionswaffen) – ohne Voreintrag, Eintragung binnen 14 Tagen. Max. 10 Waffen.
Zum Ratgeber →Gültiger Jahresjagdschein
Für Jäger. Berechtigt zum Erwerb jagdlicher Langwaffen (nicht nach § 19 BJagdG verbotene) ohne Voreintrag sowie zum Erwerb passender Langwaffenmunition. Ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb.
Zum Ratgeber →Kleiner Waffenschein
Kein Erwerbs-, sondern ein Führungsdokument: erlaubt das Führen zugelassener Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Zeichen) in der Öffentlichkeit. Der Erwerb solcher Waffen selbst ist ab 18 erlaubnisfrei.
Zum Ratgeber →Rote WBK
Die rote Waffenbesitzkarte ist für Waffensammler und Sachverständige vorgesehen und für Jäger und Sportschützen in der Regel nicht relevant. Zum Ratgeber →
Nach Zielgruppe
Was Jäger und Sportschützen benötigen
§ 13 WaffG
- Erste Langwaffe (Ersterwerb): Erwerb allein mit gültigem Jahresjagdschein – ohne WBK. Danach die WBK beantragen und die Waffe binnen 14 Tagen eintragen lassen.
- Jede weitere Langwaffe: zusätzlich die grüne WBK erforderlich – wir müssen die Waffe auf Ihre WBK überlassen und im Nationalen Waffenregister (NWR) melden (mit Ihren NWR-IDs).
- Kurzwaffen: nur mit Voreintrag in der grünen WBK. Zwei Kurzwaffen (z. B. Fangschuss, Bau- und Fallenjagd) gelten dabei als Bedürfnis unterstellt.
- Munition: Langwaffenmunition für jagdliche Zwecke über den Jagdschein; Kurzwaffenmunition nur für in der WBK eingetragene Kaliber.
§ 14 WaffG
- Vereinsbindung: mind. 12 Monate Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Verbandes und regelmäßiges Schießen (1×/Monat oder 18×/Jahr).
- Bedürfnis: je Waffe eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes → Voreintrag in die grüne WBK. Grundkontingent: 2 Kurzwaffen + 3 halbautomatische Langwaffen.
- Gelbe WBK: bestimmte Einzellader-/Repetier-Sportwaffen ohne Voreintrag. Erwerbsstreckung: max. 2 Waffen in 6 Monaten.
Artikel-Übersicht
Welcher Artikel – welche Berechtigung
Orientierung nach Artikelgruppe. Maßgeblich ist stets die konkrete Eintragung bzw. der Einzelfall.
Kurzwaffen (Pistolen & Revolver)
Langwaffen (Büchsen & Flinten)
Wesentliche Teile
Schalldämpfer
Große Magazine
Munition
Schreckschuss / Reizstoff / Signal
Luftdruck- & CO²-Waffen
Optik & Zieltechnik
Nachtsicht & Wärmebild
Pflege, Reinigung & Zubehör
Messer
Ab 18 – nur gegen gültigen Ausweis
Auch erlaubnisfreie, aber altersbeschränkte Artikel geben wir ausschließlich an Volljährige (ab 18 Jahren) und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ab – z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, freie Luftdruck- und CO²-Waffen sowie bestimmte Messer. Beim Versand erfolgt eine Altersverifikation; die Zustellung erfolgt nur an die ausweislich volljährige Person.
Munition
Munition richtig erwerben
Munition dürfen Sie grundsätzlich nur für Waffen erwerben, für die Sie eine Berechtigung besitzen.
- WBK-Inhaber: Der Munitionserwerb ist auf die in der WBK eingetragenen Kaliber beschränkt (Feld „Berechtigt zum Munitionserwerb“ bzw. Eintrag der Waffe).
- Jäger: Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffenmunition für jagdliche Zwecke. Kurzwaffenmunition nur für eingetragene Kaliber.
- Getrennter Versand: Waffen und Munition müssen aus rechtlichen Gründen in getrennten Paketen versendet werden.
Kauf bei WaffenPro
So läuft der Kauf erlaubnispflichtiger Artikel ab
Bestellung aufgeben
Wählen Sie Ihren Artikel und schließen Sie die Bestellung im Shop ab.
Unterlagen einreichen
Reichen Sie Ihre Nachweise ein – z. B. Jagdschein-Kopie (alle Seiten mit Eintragungen & Siegeln), WBK mit Voreintrag, Personalausweis sowie Ihre NWR-ID-Nummern.
Prüfung, Überlassung & Versand
Nach Prüfung melden wir den Erwerb mit Ihren NWR-IDs an das Nationale Waffenregister; bei vorhandener WBK überlassen wir die Waffe direkt auf Ihre WBK. Der Versand erfolgt erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen – Versandinformationen ansehen →
Anmelden & eintragen
Melden Sie die erworbene Waffe innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Behörde an und lassen Sie sie in Ihre WBK eintragen.
Häufige Fragen
FAQ zur Erwerbsberechtigung
Die wichtigsten Fragen von Jägern und Sportschützen – kurz beantwortet.
Brauche ich als Jäger für meine erste Waffe eine WBK?
Was sind die NWR-IDs und wo finde ich sie?
Kann ich als Sportschütze sofort eine Waffe kaufen?
Brauche ich für Munition eine eigene Berechtigung?
Brauche ich für Optik, Wärmebild oder Zubehör eine Erlaubnis?
Was gilt für Schreckschusswaffen und Messer?
Ab welchem Alter darf ich Waffen erwerben?
Brauche ich für einen Schalldämpfer eine Erlaubnis?
Welche Unterlagen brauche ich und wie läuft der Kauf ab?
Wichtiger Hinweis
Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist stets die jeweils geltende Fassung des Waffengesetzes (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) sowie des jeweiligen Landesrechts. Der Vollzug liegt bei den zuständigen Waffenbehörden, die im Einzelfall abweichend entscheiden können. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Waffenbehörde, Ihren Verband bzw. Verein oder gern an uns.
Vertiefen
Weiterführende Ratgeber
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Unser Team hilft Ihnen, die passende Erwerbsberechtigung und die richtigen Unterlagen für Ihren Kauf zu klären.