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Waffenrecht · Orientierung

Welche Erwerbs­berechtigung brauche ich

Für Jäger und Sportschützen – welche Berechtigung Sie nach dem Waffengesetz (WaffG) für welche Artikel benötigen. Verständlich erklärt, damit Ihr Kauf reibungslos abläuft.

Waffen & Munition Wesentliche Teile Schalldämpfer Erlaubnisfreie Artikel

Grundlagen

Erwerb, Besitz und das Waffengesetz

Das Waffengesetz (WaffG) unterscheidet zwischen verbotenen, erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen. Für erlaubnispflichtige Schusswaffen brauchen Sie vor dem Kauf eine gültige Erwerbsberechtigung.

Voraussetzungen · § 4 WaffG

Wer darf erwerben?

Grundvoraussetzungen sind in der Regel: Mindestalter 18 Jahre, waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein anerkanntes Bedürfnis (§ 8).

Altersgrenzen

18, 21 & unter 25

Grundregel 18 Jahre. Für großkalibrige Waffen (mehr als 5,6 mm lfB Randfeuer) gilt 21 Jahre. Für die erste großkalibrige Waffe kann bei Personen unter 25 ein amts- oder fachpsychologisches Gutachten verlangt werden.

Erwerb vs. Führen

Besitz ist nicht Führen

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz – nicht zum Führen in der Öffentlichkeit. Dafür bräuchte es einen Waffenschein (bei SRS-Waffen: den Kleinen Waffenschein).

Nach dem Kauf

14-Tage-Frist

Erlaubnispflichtige Waffen müssen nach dem Erwerb innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angezeigt und in die WBK eingetragen werden.

Nationales Waffenregister (NWR) & NWR-IDs

Seit dem 01.09.2020 werden alle erlaubnispflichtigen Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) geführt. Für die korrekte Meldung beim Kauf benötigen wir zwingend Ihre NWR-Personen-ID und NWR-Erlaubnis-ID. Als Händler überlassen wir die Waffe auf Ihre WBK und melden den Vorgang mit diesen IDs an das Register. Ihre NWR-IDs finden Sie auf dem Schreiben Ihrer Waffenbehörde.

Überblick

Die wichtigsten Erwerbsberechtigungen

Welches Dokument wofür gilt – für Jäger und Sportschützen relevant.

Grüne WBK · § 10, 13, 14 WaffG

Grüne Waffenbesitzkarte

Für Jäger und Sportschützen. Erlaubt Erwerb und Besitz eingetragener erlaubnispflichtiger Waffen – jede Waffe wird vorab als Voreintrag beantragt (Erwerb dann binnen eines Jahres).

Zum Ratgeber →
Gelbe WBK · § 14 WaffG

Gelbe Waffenbesitzkarte

Nur für Sportschützen. Erlaubt bestimmte Sportwaffen (Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf, einläufige Einzellader-Kurzwaffen, Perkussionswaffen) – ohne Voreintrag, Eintragung binnen 14 Tagen. Max. 10 Waffen.

Zum Ratgeber →
Jahresjagdschein · § 13 WaffG

Gültiger Jahresjagdschein

Für Jäger. Berechtigt zum Erwerb jagdlicher Langwaffen (nicht nach § 19 BJagdG verbotene) ohne Voreintrag sowie zum Erwerb passender Langwaffenmunition. Ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb.

Zum Ratgeber →
Kleiner Waffenschein · § 10 Abs. 4 WaffG

Kleiner Waffenschein

Kein Erwerbs-, sondern ein Führungsdokument: erlaubt das Führen zugelassener Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Zeichen) in der Öffentlichkeit. Der Erwerb solcher Waffen selbst ist ab 18 erlaubnisfrei.

Zum Ratgeber →

Rote WBK

Die rote Waffenbesitzkarte ist für Waffensammler und Sachverständige vorgesehen und für Jäger und Sportschützen in der Regel nicht relevant. Zum Ratgeber →

Nach Zielgruppe

Was Jäger und Sportschützen benötigen

Für Jäger

§ 13 WaffG

  • Erste Langwaffe (Ersterwerb): Erwerb allein mit gültigem Jahresjagdschein – ohne WBK. Danach die WBK beantragen und die Waffe binnen 14 Tagen eintragen lassen.
  • Jede weitere Langwaffe: zusätzlich die grüne WBK erforderlich – wir müssen die Waffe auf Ihre WBK überlassen und im Nationalen Waffenregister (NWR) melden (mit Ihren NWR-IDs).
  • Kurzwaffen: nur mit Voreintrag in der grünen WBK. Zwei Kurzwaffen (z. B. Fangschuss, Bau- und Fallenjagd) gelten dabei als Bedürfnis unterstellt.
  • Munition: Langwaffenmunition für jagdliche Zwecke über den Jagdschein; Kurzwaffenmunition nur für in der WBK eingetragene Kaliber.
Für Sportschützen

§ 14 WaffG

  • Vereinsbindung: mind. 12 Monate Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Verbandes und regelmäßiges Schießen (1×/Monat oder 18×/Jahr).
  • Bedürfnis: je Waffe eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes → Voreintrag in die grüne WBK. Grundkontingent: 2 Kurzwaffen + 3 halbautomatische Langwaffen.
  • Gelbe WBK: bestimmte Einzellader-/Repetier-Sportwaffen ohne Voreintrag. Erwerbsstreckung: max. 2 Waffen in 6 Monaten.

Artikel-Übersicht

Welcher Artikel – welche Berechtigung

Orientierung nach Artikelgruppe. Maßgeblich ist stets die konkrete Eintragung bzw. der Einzelfall.

Erlaubnispflichtig

Kurzwaffen (Pistolen & Revolver)

Jäger
Grüne WBK mit Voreintrag (2 Kurzwaffen als Bedürfnis unterstellt)
Sportschütze
Grüne WBK mit Voreintrag + Bedürfnisbescheinigung
Grundlage: § 10, § 13, § 14 WaffG
Erlaubnispflichtig

Langwaffen (Büchsen & Flinten)

Jäger
Ersterwerb allein auf Jagdschein (ohne WBK); jede weitere Langwaffe zusätzlich mit grüner WBK (Überlassung auf die WBK + NWR-Meldung)
Sportschütze
Grüne WBK mit Voreintrag; best. Einzellader/Repetierer über gelbe WBK
Grundlage: § 13, § 14 WaffG · § 19 BJagdG
Erlaubnispflichtig

Wesentliche Teile

Beide
Lauf, Verschluss, Griffstück/Gehäuse, Trommel gelten wie die dazugehörige Waffe – WBK-Eintrag erforderlich
Grundlage: § 10 WaffG · Anlage 1
Erlaubnispflichtig

Schalldämpfer

Jäger
Erwerb des passenden Schalldämpfers möglich – Eintragung in die grüne WBK
Sportschütze
Erlaubnispflichtig – Voreintrag erforderlich
Grundlage: § 10 WaffG · einem wesentl. Teil gleichgestellt
Erlaubnispflichtig

Große Magazine

Beide
Wechselmagazine über 20 Patronen (Kurzwaffe) bzw. 10 Patronen (Langwaffe) sind erlaubnispflichtig
Grundlage: § 10 WaffG · Anlage 2 (seit 2020)
Erlaubnispflichtig

Munition

Jäger
Langwaffenmunition über Jagdschein; Kurzwaffenmunition nur für eingetragene Kaliber
Sportschütze
Nur für in der WBK eingetragene Kaliber ("Berechtigt zum Munitionserwerb")
Grundlage: § 10 Abs. 3, § 34 WaffG
Erwerb frei · Führen erlaubnispflichtig

Schreckschuss / Reizstoff / Signal

Alle
Mit PTB-Zeichen (F im Kreis): Erwerb & Besitz ab 18 erlaubnisfrei. Führen in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein
Grundlage: § 10 Abs. 4 WaffG · Anlage 2
In der Regel erlaubnisfrei

Luftdruck- & CO²-Waffen

Alle
Mit F im Fünfeck (bis 7,5 Joule) ab 18 erlaubnisfrei. Hinweis: bestimmte mehrschüssige Druckluftwaffen mit F-Zeichen ab 24.07.2025 sind erlaubnispflichtig
Grundlage: § 2 Abs. 1 WaffG · Anlage 2
Erlaubnisfrei

Optik & Zieltechnik

Alle
Zielfernrohre, Rotpunktvisiere und Ferngläser sind erlaubnisfrei erwerbbar
Grundlage: keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich
Erwerb i. d. R. frei

Nachtsicht & Wärmebild

Alle
Erwerb und Besitz in der Regel erlaubnisfrei. Die jagdliche Nutzung von Nachtzieltechnik richtet sich nach dem jeweiligen Landesjagdrecht
Grundlage: Landesjagdgesetze beachten
Erlaubnisfrei

Pflege, Reinigung & Zubehör

Alle
Reinigungs- und Pflegeprodukte, Tresore/Aufbewahrung und allgemeines Zubehör sind frei erwerbbar
Grundlage: keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich
Erwerb frei · Führen eingeschränkt

Messer

Alle
Viele Messer sind ab 18 frei erwerbbar. Beim Führen gelten Beschränkungen (§ 42a WaffG) und örtliche Waffenverbotszonen
Grundlage: § 42, § 42a WaffG · Landesrecht

Ab 18 – nur gegen gültigen Ausweis

Auch erlaubnisfreie, aber altersbeschränkte Artikel geben wir ausschließlich an Volljährige (ab 18 Jahren) und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ab – z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, freie Luftdruck- und CO²-Waffen sowie bestimmte Messer. Beim Versand erfolgt eine Altersverifikation; die Zustellung erfolgt nur an die ausweislich volljährige Person.

Munition

Munition richtig erwerben

Munition dürfen Sie grundsätzlich nur für Waffen erwerben, für die Sie eine Berechtigung besitzen.

  • WBK-Inhaber: Der Munitionserwerb ist auf die in der WBK eingetragenen Kaliber beschränkt (Feld „Berechtigt zum Munitionserwerb“ bzw. Eintrag der Waffe).
  • Jäger: Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffenmunition für jagdliche Zwecke. Kurzwaffenmunition nur für eingetragene Kaliber.
  • Getrennter Versand: Waffen und Munition müssen aus rechtlichen Gründen in getrennten Paketen versendet werden.

Kauf bei WaffenPro

So läuft der Kauf erlaubnispflichtiger Artikel ab

01

Bestellung aufgeben

Wählen Sie Ihren Artikel und schließen Sie die Bestellung im Shop ab.

02

Unterlagen einreichen

Reichen Sie Ihre Nachweise ein – z. B. Jagdschein-Kopie (alle Seiten mit Eintragungen & Siegeln), WBK mit Voreintrag, Personalausweis sowie Ihre NWR-ID-Nummern.

03

Prüfung, Überlassung & Versand

Nach Prüfung melden wir den Erwerb mit Ihren NWR-IDs an das Nationale Waffenregister; bei vorhandener WBK überlassen wir die Waffe direkt auf Ihre WBK. Der Versand erfolgt erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen – Versandinformationen ansehen →

04

Anmelden & eintragen

Melden Sie die erworbene Waffe innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Behörde an und lassen Sie sie in Ihre WBK eintragen.

Häufige Fragen

FAQ zur Erwerbsberechtigung

Die wichtigsten Fragen von Jägern und Sportschützen – kurz beantwortet.

Brauche ich als Jäger für meine erste Waffe eine WBK?
Nein. Ihre erste Langwaffe können Sie als Ersterwerb allein mit gültigem Jahresjagdschein erwerben – ohne WBK. Danach beantragen Sie die grüne WBK und lassen die Waffe binnen 14 Tagen eintragen. Für jede weitere Langwaffe benötigen Sie zusätzlich die grüne WBK, da wir die Waffe auf Ihre WBK überlassen und im Nationalen Waffenregister (NWR) melden müssen.
Was sind die NWR-IDs und wo finde ich sie?
Die NWR-Personen-ID und die NWR-Erlaubnis-ID stammen aus dem Nationalen Waffenregister. Seit dem 01.09.2020 benötigen wir sie für die korrekte Meldung Ihres Erwerbs. Sie finden die IDs auf dem Schreiben Ihrer Waffenbehörde.
Kann ich als Sportschütze sofort eine Waffe kaufen?
Nein. Voraussetzung ist u. a. eine mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Verbandes und regelmäßiges Schießen. Für jede Waffe brauchen Sie eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes und einen Voreintrag in der grünen WBK. Es gilt die Erwerbsstreckung: max. 2 Waffen in 6 Monaten.
Brauche ich für Munition eine eigene Berechtigung?
Munition dürfen Sie nur für die in Ihrer WBK eingetragenen Kaliber erwerben. Jäger erwerben Langwaffenmunition für jagdliche Zwecke über den Jahresjagdschein; Kurzwaffenmunition nur für eingetragene Kaliber.
Brauche ich für Optik, Wärmebild oder Zubehör eine Erlaubnis?
Zielfernrohre, Rotpunktvisiere, Ferngläser sowie Reinigungs-, Pflege- und Zubehörprodukte sind erlaubnisfrei. Nachtsicht- und Wärmebildgeräte sind in der Regel erlaubnisfrei zu erwerben; die jagdliche Nutzung von Nachtzieltechnik richtet sich nach dem jeweiligen Landesjagdrecht.
Was gilt für Schreckschusswaffen und Messer?
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sind ab 18 erlaubnisfrei zu erwerben; das Führen in der Öffentlichkeit erfordert den Kleinen Waffenschein. Solche Artikel und bestimmte Messer geben wir nur an Volljährige und gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ab.
Ab welchem Alter darf ich Waffen erwerben?
Grundregel: 18 Jahre. Für großkalibrige Waffen gilt 21 Jahre; für die erste großkalibrige Waffe kann bei Personen unter 25 ein amts- oder fachpsychologisches Gutachten verlangt werden.
Brauche ich für einen Schalldämpfer eine Erlaubnis?
Ja. Schalldämpfer sind erlaubnispflichtig (einem wesentlichen Teil gleichgestellt) und werden in die WBK eingetragen. Jäger können den passenden Schalldämpfer ihres Jagdgewehrs erwerben.
Welche Unterlagen brauche ich und wie läuft der Kauf ab?
Nach der Bestellung reichen Sie Ihre Nachweise ein – z. B. Jagdschein-Kopie (alle Seiten mit Eintragungen & Siegeln), WBK mit Voreintrag, Personalausweis sowie Ihre NWR-IDs. Der Versand erfolgt erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Nach dem Erwerb melden Sie die Waffe binnen 14 Tagen bei Ihrer Behörde an – Versandinformationen ansehen →

Wichtiger Hinweis

Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist stets die jeweils geltende Fassung des Waffengesetzes (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) sowie des jeweiligen Landesrechts. Der Vollzug liegt bei den zuständigen Waffenbehörden, die im Einzelfall abweichend entscheiden können. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Waffenbehörde, Ihren Verband bzw. Verein oder gern an uns.

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Wir beraten Sie persönlich

Unser Team hilft Ihnen, die passende Erwerbsberechtigung und die richtigen Unterlagen für Ihren Kauf zu klären.